Art. 1 32016D0788
Die staatlichen Beihilfen, die Deutschland von 2009 bis 2012 zugunsten der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH in Form einer 100 %igen Garantie für Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, in Form eines Darlehens der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz vom 31. August 2009 in Höhe von 20,0 Mio. EUR, eines Darlehens vom 30. September 2009 in Höhe von 6,8 Mio. EUR sowie in Form einer Genehmigung für die Beteiligung des Flughafens Frankfurt-Hahn GmbH am Liquiditätspool des Landes Rheinland-Pfalz und der Inanspruchnahme von Darlehen in Höhe von bis zu 45 Mio. EUR zu Vorzugsbedingungen aus diesem Liquiditätspool unter Verletzung von Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags rechtswidrig gewährt hat, sind mit dem Binnenmarkt vereinbar.