Erwägungsgrund 2 32016D0830
Am 14. September 2012 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über die Anpassung von Übereinkünften, die zwischen der Union beziehungsweise zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren Drittländern oder internationalen Organisationen geschlossen oder unterzeichnet wurden, anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Union.