Erwägungsgrund 3 32015D1860BESCHLUSS (EU) 2015/1860 DES RATES vom 13. Oktober 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien zur Erleichterung der Visaerteilung eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Artikel 12 Absatz 4 des Abkommens sieht vor, dass sich der Ausschuss eine Geschäftsordnung gibt.
Erwägungsgrund 3 32014D0143BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft in Bezug auf die Änderung des Beschlusses Nr. 2/2003 des Ausschusses zu vertretenden Standpunkt (2014/143/EU)
Gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Abkommens hat sich der Ausschuss mit seinem Beschluss Nr. 1/2003 eine Geschäftsordnung gegeben .
Erwägungsgrund 4 32009D0901BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderation St. Kitts und Nevis über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/901/EG)
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss für die Verwaltung des Abkommens eingesetzt, der sich eine Geschäftsordnung geben sollte. Für die Festlegung des…
Erwägungsgrund 4 32009D0899BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/899/EG)
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss für die Verwaltung des Abkommens eingesetzt, der sich eine Geschäftsordnung geben sollte. Für die Festlegung des…
Erwägungsgrund 4 32009D0900BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/900/EG)
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss für die Verwaltung des Abkommens eingesetzt, der sich eine Geschäftsordnung geben sollte. Für die Festlegung des…
Erwägungsgrund 4 32009D0898BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/898/EG)
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss für die Verwaltung des Abkommens eingesetzt, der sich eine Geschäftsordnung geben sollte. Für die Festlegung des…