Beschluss des Rates und der Kommission vom 18. April 2005 über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/430/EG, Euratom)
Über dieses Zusatzprotokoll haben Konsultationen nach Artikel 28 Absatz 2 des Europa-Abkommens stattgefunden, um zu gewährleisten, dass den im Europa-Abkommen verankerten beiderseitigen Interessen der Gemeinschaft und Bulgariens Rechnung getragen wird.
Erwägungsgrund 4 32005D0430
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