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Am 7. Oktober 2013 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über ein Übereinkommen über die künftigen Finanzbeiträge der EWR-EFTA-Staaten zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im Europäischen Wirtschaftsraum aufzunehmen. Die Kommission hat im Namen der Union ein Übereinkommen zwischen der Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021 ausgehandelt. Er wird in Form eines Protokolls, das die Nummer 38c erhalten wird, zum EWR-Abkommen niedergelegt. Außerdem hat die Kommission im Namen der Europäischen Union ein Abkommen zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021 ausgehandelt.
Die Unterzeichnung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen…
Folgende Übereinkünfte und Protokolle werden im Namen der Union genehmigt: — Übereinkommen zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein…
Gemäß dem Beschluss 2010/674/EU des Rates sind folgende Übereinkünfte und Protokolle vorbehaltlich ihres möglichen späteren Abschlusses im Namen der Union…
Die Unterzeichnung der folgenden Übereinkünfte und Protokolle wird im Namen der Union vorbehaltlich ihres Abschlusses genehmigt: — Übereinkommen zwischen der…
Mit dem Beschluss 2010/674/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Übereinkommens zwischen der Europäischen…
Mit dem Beschluss des Rates 2010/674/EU vom 26. Juli 2010 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Übereinkommens zwischen der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.