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Ergänzend zu den in den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats vorgesehenen Maßnahmen sollten die Mitgliedstaaten Luftfahrzeugen, die von Luftverkehrsunternehmen der DVRK betrieben werden oder ihren Ursprung in der DVRK haben, die Erlaubnis zum Start von oder zur Landung in ihrem Hoheitsgebiet oder zum Überfliegen ihres Hoheitsgebiets verweigern. Ferner sollten die Mitgliedstaaten Schiffen, deren Eigner oder Betreiber die DVRK ist oder deren Besatzung sie stellt, das Einlaufen in ihre Häfen verbieten.
Die Mitgliedstaaten verweigern nach Maßgabe ihrer nationalen Befugnisse und Rechtsvorschriften und im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere den…
Die Mitgliedstaaten verbieten Schiffen, deren Eigner oder Betreiber die DVRK ist oder deren Besatzung sie stellt oder die die Flagge der DVRK führen, das…
Die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Einreise von Mitgliedern und Vertretern der Regierung der DVRK und von Mitgliedern…
Luftfahrzeugen, die von Gesellschaften der DVRK betrieben werden oder aus der DVRK stammen, ist es untersagt, im Gebiet der Union zu starten, zu landen oder das…
Die Lieferung, der Verkauf oder die Weitergabe von Hubschraubern und Schiffen an die DVRK auf direktem oder indirektem Weg durch Staatsangehörige der…
Die Lieferung, der Verkauf, die Weitergabe oder die Ausfuhr der nachstehenden Artikel und Technologien, einschließlich Software, an die DVRK auf direktem oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.