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Im Februar 2016 hat der Rat gemäß Artikel 22 Absatz 2 des Beschlusses 2013/183/GASP und Artikel 6 Absätze 2 und 2a der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 eine Überprüfung vorgenommen und bestätigt, dass die Personen und Einrichtungen, die in Anhang II des Beschlusses und in Anhang V der Verordnung genannt werden, weiterhin dort aufgeführt werden sollten.
Gemäß Artikel 36 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2016/849 hat der Rat die in Anhang II des Beschlusses enthaltene Liste der benannten Personen und Einrichtungen…
Gemäß Artikel 26 Absatz 3 des Beschlusses 2010/413/GASP hat der Rat die in Anhang II des Beschlusses enthaltene Liste der benannten Personen und Einrichtungen…
Gemäß Artikel 26 Absatz 3 des Beschlusses 2010/413/GASP hat der Rat die in Anhang II des Beschlusses enthaltene Liste der benannten Personen und Einrichtungen…
Der Rat ist ferner zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu bestimmten in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 aufgeführten Personen und Einrichtungen…
Am 15. Februar 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/220 angenommen, mit dem er die Namen von sieben Personen und einer Organisation in Anhang I und fünf…
Der Rat ist ferner der Auffassung, dass die Einträge zu bestimmten in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführten Personen und Einrichtungen geändert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.