Erwägungsgrund 4 32016D0830BESCHLUSS (EU) 2016/830 DES RATES vom 12. Mai 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0316BESCHLUSS DES RATES vom 15. November 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/316/EU)
Das Protokoll sollte im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden, vorbehaltlich seines späteren Abschlusses.
Erwägungsgrund 3 32016D0803BESCHLUSS (EU) 2016/803 DES RATES vom 7. Mai 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung des Protokolls
Das Protokoll sollte im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 6 32017D0075BESCHLUSS (EU) 2017/75 DES RATES vom 21. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32014D0956BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/956/EU)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32014D0665BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/665/EU)
Das Protokoll sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.