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Mit Artikel 10 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens wurde ein Gemischter Ausschuss eingerichtet, der damit beauftragt ist, die Durchführung und ordnungsgemäße Anwendung des Abkommens zu überwachen. Im Übrigen kann der Gemischte Ausschuss auch bestimmte Änderungen des Protokolls genehmigen. Um die Genehmigung solcher Änderungen zu erleichtern, sollte die Kommission vorbehaltlich spezifischer Bedingungen ermächtigt werden, diese Änderungen in einem vereinfachten Verfahren zu genehmigen.
Mit dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen wurde ein Gemischter Ausschuss eingerichtet, der damit beauftragt ist, die Durchführung des Abkommens zu…
Mit dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen wird ein Gemischter Ausschuss eingerichtet, der für die Überwachung der Anwendung dieses Abkommens zuständig ist.…
Mit dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen wurde ein Gemischter Ausschuss eingerichtet. Der Gemischte Ausschuss kann unter anderem bestimmte Änderungen des…
Artikel 10 des Partnerschaftsabkommens richtet einen Gemischten Ausschuss ein, der mit der Überwachung der Anwendung und der Gewährleistung der Durchführung des…
Mit dem Abkommen wurde ein Gemischter Ausschuss eingerichtet, der für die Überwachung der Durchführung des Abkommens verantwortlich ist. Der Gemischte Ausschuss…
Mit dem Partnerschaftsabkommen wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der damit beauftragt ist, die Anwendung des Abkommens zu überwachen. Der Gemischte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.