Erwägungsgrund 3 32016D0817BESCHLUSS (EU) 2016/817 DES RATES vom 17. Mai 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks sowie der Autonomen Regierung Grönlands andererseits im Namen der Europäischen Union
Das Protokoll wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2103 unterzeichnet und wird ab dem 1. Januar 2016 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 3 32015D1987BESCHLUSS (EU) 2015/1987 DES RATES vom 5. Oktober 2015 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau
Das Protokoll wurde gemäß dem Beschluss 2014/782/EU am 24. November 2014 unterzeichnet und wird ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 3 32015D1893BESCHLUSS (EU) 2015/1893 DES RATES vom 5. Oktober 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft
Das Protokoll wurde gemäß dem Beschluss 2014/929/EU des Rates unterzeichnet und wird ab 1. Januar 2015 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 4 32015D0239BESCHLUSS (EU) 2015/239 DES RATES vom 10. Februar 2015 über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe
Dieses neue Protokoll wurde in Einklang mit dem Beschluss 2014/334/EU unterzeichnet und wird ab dem Datum der Unterzeichnung vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 4 32012D0145BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2012 über den Abschluss des zwischen der Europäischen Union und der Republik Guinea-Bissau vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2012/145/EU)
Dieses Protokoll wurde im Einklang mit dem Beschlusses 2011/885/EU des Rates unterzeichnet und wird seit 16. Juni 2011 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 4 32015R2192Am 10. November 2015 hat der Rat den Beschluss (EU) 2015/2191 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Protokolls angenommen.