Erwägungsgrund 2 32016D0916
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss auch eine Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen (im Folgenden „Protokoll 31“) beschließen.
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss auch eine Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen (im Folgenden „Protokoll 31“) beschließen.