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Die gegenwärtige Situation hat das schwedische Asyl- und Migrationssystem beträchtlich belastet, was ernsthafte praktische Konsequenzen für die Lage vor Ort im Hinblick auf die Aufnahmebedingungen und die Fähigkeit des Asyl- und Migrationssystems, Anträge zu bearbeiten, mit sich bringt. Um die erhebliche Belastung, der Schweden ausgesetzt ist, zu erleichtern, sollten die Verpflichtungen Schwedens als Umsiedlungsmitgliedstaat gemäß den Beschlüssen (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 für ein Jahr ausgesetzt werden.
Die Verpflichtungen Schwedens als Umsiedlungsmitgliedstaat gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1523 und dem Beschluss (EU) 2015/1601 werden bis zum 16. Juni 2017…
Schweden befindet sich infolge einer deutlichen Verlagerung von Wanderungsbewegungen in einer durch den plötzlichen Zustrom von Drittstaatsangehörigen in sein…
Schweden sollte dem Rat und der Kommission einen Fahrplan mit den Maßnahmen vorlegen, die es zur Gewährleistung der Effizienz seines Asyl- und Migrationssystems…
Die Aussetzung der Verpflichtungen Schwedens sollte gegebenenfalls durch vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) oder von anderen relevanten…
Mit diesem Beschluss werden vorläufige Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden eingeführt, um dieses Land dabei zu…
In beiden Fällen ist der betreffende Mitgliedstaat gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Artikels 4 Absatz 3 EUV verpflichtet, das Inkraftsetzen der geplanten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.