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Schweden befindet sich infolge einer deutlichen Verlagerung von Wanderungsbewegungen in einer durch den plötzlichen Zustrom von Drittstaatsangehörigen in sein Hoheitsgebiet geprägten Notlage. Am 8. Dezember 2015 ersuchte Schweden förmlich um die Aussetzung seiner Verpflichtungen gemäß den Beschlüssen (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601.
Die gegenwärtige Situation hat das schwedische Asyl- und Migrationssystem beträchtlich belastet, was ernsthafte praktische Konsequenzen für die Lage vor Ort im…
Die Verpflichtungen Schwedens als Umsiedlungsmitgliedstaat gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1523 und dem Beschluss (EU) 2015/1601 werden bis zum 16. Juni 2017…
Schweden sollte dem Rat und der Kommission einen Fahrplan mit den Maßnahmen vorlegen, die es zur Gewährleistung der Effizienz seines Asyl- und Migrationssystems…
Mit diesem Beschluss werden vorläufige Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden eingeführt, um dieses Land dabei zu…
Gemäß Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 kann der Rat im Falle einer durch den plötzlichen Zustrom von…
Der beträchtliche Anstieg irregulärer Grenzübertritte in die Union und sekundärer Migrationsbewegungen innerhalb der Union hat zu einem deutlichen Zuwachs an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.