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Die „Ministererklärung über den Handel mit Waren der Informationstechnologie“, allgemein auch bekannt als das Übereinkommen über den Handel mit Waren der Informationstechnologie (ITA) wurde am 13. Dezember 1996 in Singapur verabschiedet. Absatz 3 des Anhangs des ITA legt fest, dass die Teilnehmer unter der Schirmherrschaft des Welthandelsorganisations(WTO)-Rates für Warenverkehr regelmäßig zusammenkommen müssen, um den Geltungsbereich der Anhänge zu überprüfen und durch Konsens zu beschließen, ob es angemessen ist, die Anlagen des Anhangs zu ändern, um aufgrund der technischen Entwicklung, der Erfahrungen bei der Anwendung der Zollzugeständnisse oder der Änderungen der HS-Nomenklatur neue Waren zu ergänzen.
Während der 10. Ministerkonferenz der WTO vom 15. bis 18. Dezember 2015 in Nairobi gaben die Teilnehmer eine Ministererklärung über die Ausweitung des Handels…
Der Rat ermächtigte die Kommission am 8. Juli 2009 zu Verhandlungen über eine Überprüfung des ITA hinsichtlich der Ausweitung seines Warenerfassungsbereichs zur…
Gemäß der Erklärung über die Ausweitung des ITA sollte die Union bei der WTO die erforderlichen Änderungen an ihrem Zeitplan im Anhang zum Allgemeinen Zoll- und…
Das Übereinkommen in Form einer Erklärung über die Ausweitung des ITA sollte im Namen der Union zusammen mit dem Zeitplan der EU und den von anderen…
Auf der 9. WTO-Ministerkonferenz, die vom 3. bis 6. Dezember 2013 in Bali stattfand, wurde der Ministerbeschluss über Handelserleichterungen verabschiedet, mit…
Die Europäische Gemeinschaft unterzeichnete das Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO). Anhang I A dieses Übereinkommens enthält unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.