Erwägungsgrund 3 32016D0989
Am 19. November 2015 stellten die französischen Behörden den Antrag EGF/2015/010 FR/MoryGlobal auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen bei MoryGlobal SAS in Frankreich. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF.