Art. 2 32017D1088
Die staatlichen Beihilfen, die Deutschland für den Zeitraum vom 28. November 2001 bis zum 31. Dezember 2012 für die Teilmaßnahmen BY 2, BY 11 und BY 13 unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig gewährt hat, sind gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar.