Erwägungsgrund 1 32017D1108
Mit Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 wird ein Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten eingerichtet.
Mit Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 wird ein Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten eingerichtet.