Erwägungsgrund 1 32017D0939BESCHLUSS (EU) 2017/939 DES RATES vom 11. Mai 2017 über den Abschluss des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Namen der Europäischen Union
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2017/938 des Rates vom 23. September 2013 wurde das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (im Folgenden…
Erwägungsgrund 1 32019D2119BESCHLUSS (EU) 2019/2119 DES RATES vom 21. November 2019 über den im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2017/939 des Rates geschlossen und…
Erwägungsgrund 1 32019D2135BESCHLUSS (EU) 2019/2135 DES RATES vom 21. November 2019 über den im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über den schrittweisen Verzicht auf die Verwendung von Dentalamalgam und zur Änderung der Anlage A dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2017/939 des Rates geschlossen und…
Art. 1 32017D0939BESCHLUSS (EU) 2017/939 DES RATES vom 11. Mai 2017 über den Abschluss des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Namen der Europäischen Union
Das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Die nach Artikel 30 Absatz 3 des Übereinkommens erforderliche…
Erwägungsgrund 1 32018D1730BESCHLUSS (EU) 2018/1730 DES RATES vom 12. November 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der zweiten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Zusammenhang mit der gemäß Artikel 10 Absätze 2 und 3 des Übereinkommens vorgesehenen Annahme von Richtlinien zur umweltgerechten Zwischenlagerung von Quecksilber, das kein Quecksilberabfall ist, zu vertreten ist
Das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2017/939 des Rates geschlossen und ist…
Art. 1 32017D0938BESCHLUSS (EU) 2017/938 DES RATES vom 23. September 2013 über die Unterzeichnung des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Namen der Europäischen Union
Die Unterzeichnung des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Namen der Union wird — vorbehaltlich des Abschlusses des Übereinkommens — genehmigt .