Erwägungsgrund 7 32018D1730BESCHLUSS (EU) 2018/1730 DES RATES vom 12. November 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der zweiten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Zusammenhang mit der gemäß Artikel 10 Absätze 2 und 3 des Übereinkommens vorgesehenen Annahme von Richtlinien zur umweltgerechten Zwischenlagerung von Quecksilber, das kein Quecksilberabfall ist, zu vertreten ist
Der überarbeitete Entwurf der Richtlinien sollte daher befürwortet werden —
Erwägungsgrund 4 32014D0835BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2014 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen (2014/835/EU)
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 7 32010R0737VERORDNUNG (EU) Nr. 737/2010 DER KOMMISSION vom 10. August 2010 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Es empfiehlt sich, Stellen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, in eine Liste der für die Ausstellung derartiger Bescheinigungen anerkannten Stellen…
Erwägungsgrund 4 32016D0828BESCHLUSS (EU) 2016/828 DES RATES vom 21. April 2016 über den Abschluss — im Namen der Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik San Marino über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind
Das Änderungsprotokoll sollte daher genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32017D0418BESCHLUSS (EU) 2017/418 DES RATES vom 28. Februar 2017 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Das Abkommen und das Protokoll sollten genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32014D0048BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks sowie der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (2014/48/EU)
Das Protokoll sollte genehmigt werden —