Erwägungsgrund 1 32017D1138
Am 11. Mai 2017 wurde das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „Übereinkommen“) durch den Beschluss (EU) 2017/939 im Namen der Europäischen Union genehmigt.
Am 11. Mai 2017 wurde das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „Übereinkommen“) durch den Beschluss (EU) 2017/939 im Namen der Europäischen Union genehmigt.