Erwägungsgrund 3 32017D1148
Am 19. Dezember 2016 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Juli 2017 verlängert, um die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.
Am 19. Dezember 2016 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Juli 2017 verlängert, um die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.