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Mit dem Beschluss (EU) 2016/1337 hat der Rat am 2. August 2016 die Zuweisung freigegebener Mittel aus Projekten im Rahmen des 10. EEF für die Auffüllung der Friedensfazilität für Afrika für den Zeitraum 2016-2018 genehmigt. Parallel vereinbarten die Mitgliedstaaten auf der Tagung des AStV, einen kombinierten Betrag in Höhe von 200 Mio. EUR aus freigegebenen Beträgen des 8. und 9. EEF zurückzuerstatten und den einzelnen Mitgliedstaaten, nachdem sie die entsprechenden Anpassungen vorgenommen haben, gemäß dem Anteil, den sie zu diesen Beträgen geleistet haben, den entsprechenden Betrag zurückzuerstatten. Die Zahlungsanpassungen erfolgen beim dritten Beitragsabruf für 2017 und/oder dem ersten Beitragsabruf für 2018 —
Aus den freigegebenen Projektmitteln des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wird ein Betrag in Höhe von höchstens 491 387 500 EUR für die Auffüllung der…
Am 11. April 2006 einigte sich der Rat auf den Grundsatz, die Friedensfazilität für Afrika im Anfangszeitraum 2008-2010 mit bis zu 300 Mio. EUR aus dem 10. EEF…
Mit dem Beschluss (EU) 2017/1206 des Rates , wurde festgelegt, die Beiträge um den Betrag von 200 000 000 EUR aus freigegebenen Mitteln im Rahmen des 8. und 9.…
Mit dem Beschluss (EU) 2017/1206 hat der Rat am 4. Juli 2017 eine Verringerung der anteiligen Beiträge um den Betrag von 200 000 000 EUR aus freigegebenen…
Die anteiligen Beiträge der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Internen Abkommen über den 8. und 9. EEF werden entsprechend um den Betrag…
Die Kommission hat mit der Annahme des Beschlusses vom 15. Juli 2014 über das Aktionsprogramm 2014-2016 der Friedensfazilität für Afrika zulasten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.