Erwägungsgrund 15 32015R0322
Im Laufe des Jahres 2013 hat der EEF-Ausschuss im Rahmen des Internen Abkommens des 10. EEF erste Gespräche über die Methode zur Festsetzung der Mehrjahresrichtbeträge des 11. EEF geführt. Diese Gespräche bildeten die Grundlage für eine endgültige Bewilligung nationaler Richtbeträge.