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Für die Zwecke dieses Beschlusses gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
„Inhaltsstoffe“ : absichtlich zugefügte Stoffe, Nebenprodukte und Verunreinigungen aus den Ausgangsmaterialien in der fertigen Produktformulierung [(gegebenenfalls einschließlich wasserlöslicher Folie)];
„Primärverpackung“ :
für Einzeldosierungen in einer Schutzhülle, die vor Gebrauch zu entfernen ist, die Schutzhülle der Einzeldosierung und die Verpackung, die zusammen der Bildung der kleinsten Vertriebseinheit für den Endabnehmer oder -verbraucher in der Verkaufsstelle dienen, gegebenenfalls einschließlich Etikett;
für alle anderen Arten von Produkten die Verpackung, die der Bildung der kleinsten Vertriebseinheit für den Endabnehmer oder -verbraucher in der Verkaufsstelle dient, gegebenenfalls einschließlich Etikett;
„Mikroplastik“ : Partikel mit einer Größe von weniger als 5 mm eines unlöslichen, makromolekularen Kunststoffs, der durch eines der folgenden Verfahren gewonnen wird:
ein Polymerisationsverfahren, wie z. B. Polyaddition oder Polykondensation oder ein ähnliches Verfahren, bei dem Monomere oder andere Ausgangsstoffe verwendet werden;
chemische Modifikation natürlicher oder synthetischer Makromoleküle;
mikrobielle Fermentation;
„Nanomaterial“ : ein natürliches, bei Prozessen anfallendes oder hergestelltes Material, das Partikel in ungebundenem Zustand, als Aggregat oder als Agglomerat enthält, und bei dem mindestens 50 % der Partikel in der Anzahlgrößenverteilung ein oder mehrere Außenmaße im Bereich von 1 nm bis 100 nm haben .
chemische Modifikation natürlicher oder synthetischer Makromoleküle;
ein Polymerisationsverfahren, wie z. B. Polyaddition oder Polykondensation oder ein ähnliches Verfahren, bei dem Monomere oder andere Ausgangsstoffe verwendet…
chemische Modifikation natürlicher oder synthetischer Makromoleküle;
chemische Modifikation natürlicher oder synthetischer Makromoleküle,
chemische Modifikation natürlicher oder synthetischer Makromoleküle,
Produkte, die Reinigungsmittel enthalten, die für die Reinigung von Oberflächen vorgesehen sind;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.