Erwägungsgrund 3 32025R0040
Die Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Anforderungen für Verpackungen in Bezug auf die Zusammensetzung der Verpackungen und ihre Wiederverwendbarkeit und Verwertbarkeit (im Folgenden „grundlegende Anforderungen für Verpackungen“), und legt Zielvorgaben für die Verwertung und das Recycling für die Mitgliedstaaten fest.