Durchführungsbeschluss (EU) 2017/122 der Kommission vom 23. Januar 2017 über die Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf Aufträge für Tätigkeiten im Bereich der Torfgewinnung in Finnland (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 237) (Nur der finnische und der schwedische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Finnland gerichtet.
Art. 2 32017D0122
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