Erwägungsgrund 1 32017D1249
Gemäß dem Beschluss (EU) 2017/479 des Rates wurde das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020 (im Folgenden „Übereinkommen“) von der Kommission am 8. Dezember 2016 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.