Erwägungsgrund 3 32017D1253
Der Beschluss 2012/392/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 16. Juli 2017 bis zum 15. Juli 2018 vorgesehen wird.
Der Beschluss 2012/392/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 16. Juli 2017 bis zum 15. Juli 2018 vorgesehen wird.