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Gemäß Artikel 15 Absatz 3 des Beschluss 2011/278/EU legt die Kommission den sektorübergreifenden Korrekturfaktor anhand eines Vergleichs der in Artikel 10a Absatz 5 der Richtlinie 2003/87/EG festgesetzten Höchstmenge mit der Summe der vorläufigen Jahresgesamtmengen der kostenlosen Zuteilungen für alle unter die Richtlinie 2003/87/EG fallenden Anlagen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten fest.
Die endgültige Zuteilungsmenge für die Anlage entspricht dem Produkt aus der nach den Absätzen 1 bis 5 berechneten vorläufigen Zuteilungsmenge für die Anlage…
Um dieses Urteil umzusetzen, muss die Kommission die jährliche Höchstmenge an Zertifikaten für Anlagen, die für die kostenlose Zuteilung infrage kommen, in…
Anhang II des Beschlusses 2013/448/EU erhält folgende Fassung „ANHANG II Der sektorübergreifende Korrekturfaktor für kostenlose Zuteilungen an Anlagen, die…
Die Artikel 10b und 10c erhalten folgende Fassung: Übergangsmaßnahmen zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien für den Fall der Verlagerung von…
Damit die Mitgliedstaaten in Einklang mit Artikel 18 Absätze 1 und 3 des Beschlusses 2011/278/EU der Kommission die Aktivitätsraten der Anlagen neuer…
Etwaige Anpassungen des Geltungsbereichs gemäß den Artikeln 11, 24, 24a und 27 der Richtlinie 2003/87/EG sollten mit einer entsprechenden Anpassung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.