Erwägungsgrund 1 32017D0126
In Artikel 10a Absatz 5 der Richtlinie 2003/87/EG wird eine jährliche Höchstmenge an Zertifikaten festgesetzt, die als Grundlage für die Berechnung der kostenlosen Zuteilungen an Anlagen dient, die nicht unter Artikel 10a Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG fallen. Bei dieser Menge handelt es sich um die Summe aus zwei in Artikel 10a Absatz 5 Buchstaben a und b der Richtlinie 2003/87/EG erläuterten Elementen.