Erwägungsgrund 4 32017D1338
Die Ausfuhr bestimmter Güter, die bei der Schleusung von Migranten und beim Menschenhandel verwendet werden können, nach Libyen sollte beschränkt werden.
Die Ausfuhr bestimmter Güter, die bei der Schleusung von Migranten und beim Menschenhandel verwendet werden können, nach Libyen sollte beschränkt werden.