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Gemäß Artikel 33 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2016/849 ändert der Rat den Anhang I entsprechend den Feststellungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen oder des Sanktionsausschusses.
Der Rat ändert Anhang I entsprechend den Feststellungen des Sicherheitsrats oder des Ausschusses.
Der Rat führt Änderungen der Anhänge I und IV entsprechend den Feststellungen des VN-Sicherheitsrats oder des Sanktionsausschusses durch.
Der Rat ändert die in Anhang I enthaltene Liste entsprechend den Feststellungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen oder des Sanktionsausschusses.
Der Rat ändert Anhang I entsprechend den Feststellungen des Sicherheitsrats oder des Ausschusses.
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird nach Maßgabe des Anhangs I des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.