Art. 33 32016D0849
(1)
Der Rat führt Änderungen der Anhänge I und IV entsprechend den Feststellungen des VN-Sicherheitsrats oder des Sanktionsausschusses durch.
(2)
Der Rat erstellt und ändert einstimmig auf Vorschlag der Mitgliedstaaten oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Listen in den Anhängen II, III, V und VI.