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EMAS-registrierte Organisationen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie müssen dem branchenspezifischen Referenzdokument gemäß Artikel 1 Rechnung tragen und entsprechend — die relevanten Teile des Referenzdokuments bei der Entwicklung und Anwendung ihres Umweltmanagementsystems mit Blick auf die Umweltprüfungen berücksichtigen; — die im branchenspezifischen Referenzdokument beschriebenen relevanten branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren zur Berichterstattung über ihre Leistung in Bezug auf die spezifischeren Umweltaspekte verwenden, die sie in ihrer Umwelterklärung angeben; — in ihrer Umwelterklärung angeben, auf welche Weise die relevanten bewährten Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte zur Bewertung ihrer Umweltleistung und der entsprechenden Einflussfaktoren berücksichtigt wurden.
EMAS-registrierte Organisationen in der Tourismusbranche müssen dieses branchenspezifische Referenzdokument berücksichtigen und sollten daher — bei der…
EMAS-registrierte Einzelhandelsorganisationen müssen in der Umwelterklärung belegen, wie die beschriebenen bewährten Praktiken im Umweltmanagement und…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 müssen EMAS-registrierte Organisationen branchenspezifische Referenzdokumente bei der Entwicklung ihres…
Die von der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 erstellten branchenspezifischen Referenzdokumente sind notwendig, um den Organisationen eines…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 hat die Kommission in Absprache mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern branchenspezifische…
Die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, die Gegenstand des Anhangs dieses Beschlusses ist, wurde in der Mitteilung der Kommission „Erstellung des Arbeitsplans…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.