Art. 3 32017D0865BESCHLUSS (EU) 2017/865 DES RATES vom 11. Mai 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen betreffen
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32017D0866BESCHLUSS (EU) 2017/866 DES RATES vom 11. Mai 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Asyl und das Verbot der Zurückweisung
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32017D0876BESCHLUSS (EU) 2017/876 DES RATES vom 18. Mai 2017 über den Beitritt der Europäischen Union zum Internationalen Beratenden Baumwollausschuss (ICAC)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 9 32017D1565BESCHLUSS (EU) 2017/1565 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2017 über eine Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32016D0915BESCHLUSS (EU) 2016/915 DES RATES vom 30. Mai 2016 über den im Namen der Europäischen Union in Bezug auf ein innerhalb der ICAO-Gremien zu erarbeitendes internationales Instrument, das zur Anwendung eines einheitlichen globalen marktbasierten Mechanismus für Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr ab dem Jahr 2020 führen soll, zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32016D0815BESCHLUSS (EU) 2016/815 DES RATES vom 17. Mai 2016 betreffend den Beitritt Kroatiens zum Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und zum Protokoll vom 27. September 1996, zum Protokoll vom 29. November 1996 sowie zum Zweiten Protokoll vom 19. Juni 1997 zu jenem Übereinkommen
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.