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Ferner ist in der Resolution 2270 (2016) vorgesehen, dass die Bestimmungen über das Einfrieren von Vermögenswerten in Bezug auf Einrichtungen der Regierung der DVRK oder der Arbeiterpartei Koreas sowie in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelnde Personen nicht für Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen gelten, die zur Wahrnehmung der Tätigkeit der Vertretungen der DVRK bei den VN und anderen Sonderorganisationen erforderlich sind.
Das in den Absätzen 1 und 3 genannte Verbot — sofern es die in Anhang XVII aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen betrifft — gilt nicht, wenn…
Unbeschadet des Artikels 34 Absatz 10 gelten die Verbote gemäß Artikel 34 Absätze 1 und 3 nicht für Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die der Foreign Trade…
der nicht von den Anhängen I, II oder III erfassten Einrichtungen der Regierung der DVRK oder der Arbeiterpartei Koreas oder der in ihrem Namen oder auf ihre…
Unbeschadet des Artikels 27 Absatz 8 gelten Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 27 Absatz 2, insofern er sich auf von Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe d…
Nach der Resolution 2270 (2016) des VN-Sicherheitsrates findet das Einfrieren von Vermögenswerten auf Einrichtungen der Regierung der DVRK oder der…
In der Resolution 2270 (2016) des VN-Sicherheitsrats wird die Liste der Personen und Einrichtungen, die dem Einfrieren von Vermögenswerten und dem Visumverbot…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.