Art. 1 Nr. 3 32023R0720VERORDNUNG (EU) 2023/720 DES RATES vom 31. März 2023 zur Änderung bestimmter Verordnungen des Rates über restriktive Maßnahmen zur Aufnahme von Bestimmungen über eine Ausnahme für humanitäre Zwecke
Artikel 37 erhält folgende Fassung: Unbeschadet des Artikels 34 Absatz 10 gelten die Verbote gemäß Artikel 34 Absätze 1 und 3 nicht für Gelder und…
Art. 27 Abs. 7 Buchst. b 32016D0849BESCHLUSS (GASP) 2016/849 DES RATES vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP
für Finanztransaktionen mit der Foreign Trade Bank oder der Korean National Insurance Company (KNIC), wenn solche Transaktionen einzig und allein dem Betrieb…
Art. 28 32016D0849BESCHLUSS (GASP) 2016/849 DES RATES vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP
Unbeschadet des Artikels 27 Absatz 8 gelten Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 27 Absatz 2, insofern er sich auf von Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe d…
Art. 16b 32012R0036VERORDNUNG (EU) Nr. 36/2012 DES RATES vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011
Das Verbot gemäß Artikel 14 Absatz 2 gilt nicht für Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die vom Konto einer diplomatischen oder konsularischen Mission…
Art. 28a Abs. 5 32013D0255BESCHLUSS 2013/255/GASP DES RATES vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
Das in Artikel 28 Absatz 5 festgelegte Verbot gilt nicht für Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die den in Anhang I aufgeführten natürlichen oder…