Erwägungsgrund 2 32017D1560
Die in Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absätze 3 und 4 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 genannten restriktiven Maßnahmen gelten bis zum 23. September 2017. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2018 verlängert werden.