Erwägungsgrund 3 32017D1600
Finnland stellte am 1. Februar 2017 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen und Aufgabe der Tätigkeit bei Microsoft Oy (Microsoft Mobile Oy) sowie elf Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.