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Die Produktgruppe „Beherbergungsbetriebe“ umfasst die Bereitstellung von Beherbergungsdiensten und Campingdiensten sowie die folgenden Zusatzleistungen unter der Leitung des Beherbergungsbetriebs:
Mahlzeiten;
Freizeit- oder Fitnesseinrichtungen;
Grünflächen;
Räumlichkeiten für Veranstaltungen wie Geschäftskonferenzen, Sitzungen oder Schulungen;
Sanitäreinrichtungen, Wasch- und Küchenräume oder Informationsstellen, die Touristen auf Campingplätzen, Reisenden und Langzeitübernachtungsgästen zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen.
Verkehrsdienste und Vergnügungsreisen sind von der Produktgruppe „Beherbergungsbetriebe“ ausgenommen.
3 Punkte, wenn die Leitung oder der Eigentümer des Beherbergungsbetriebs den Gästen Grünflächen zugänglich macht;
3 Punkte, wenn die Leitung oder der Eigentümer des Campingdienstes den Gästen Grünflächen zugänglich macht;
auf Verlangen der Kommission bei sonstigen Maßnahmen.“
Binnenwasserstraßen zu Sport- oder Erholungszwecken befahren;
als Gastland einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation,
technische Hilfe oder Ausbildung und andere Dienstleistungen in Bezug auf wesentliche Ausrüstungen und Technologien gemäß Absatz 1;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.