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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 werden für jede Produktgruppe spezifische EU-Umweltzeichenkriterien festgelegt.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 sind für jede Produktgruppe spezifische EU-Umweltzeichenkriterien festzulegen.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 sind für die Vergabe des EU-Umweltzeichens spezifische Kriterien nach Produktgruppen festzulegen.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 sind spezifische Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die einzelnen Produktgruppen festzulegen.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 sind spezifische Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die einzelnen Produktgruppen festzulegen.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 sind spezifische Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die einzelnen Produktgruppen festzulegen.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 sind spezifische Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die einzelnen Produktgruppen festzulegen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.