Erwägungsgrund 3 32017D1766Gemäß Artikel 70 des Abkommens sind die Anhänge und Protokolle Bestandteil des Abkommens und können vom WPA-Ausschuss überprüft und geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32019D1954BESCHLUSS (EU) 2019/1954 DES RATES vom 18. November 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Verfahrensordnung für Vermittlungsverfahren, der Verfahrensordnung für Schiedspanels und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 88 des Abkommens kann der WPA-Ausschuss beschließen, Titel VI des Abkommens und seine Anhänge zu ändern.
Erwägungsgrund 3 32019D1954BESCHLUSS (EU) 2019/1954 DES RATES vom 18. November 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Verfahrensordnung für Vermittlungsverfahren, der Verfahrensordnung für Schiedspanels und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel 88 des Abkommens kann der WPA-Ausschuss beschließen, Titel VI (Streitvermeidung und -beilegung) des Abkommens und seine Anhänge zu ändern.
Erwägungsgrund 4 32018D1573BESCHLUSS (EU) 2018/1573 DES RATES vom 15. Oktober 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union zur Annahme eines Beschlusses des durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist
In Artikel 77 des Abkommens ist festgelegt, dass der WPA-Ausschuss über Änderungsmaßnahmen beschließen kann, die infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur…
Erwägungsgrund 2 32018D1560BESCHLUSS (EU) 2018/1560 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme eines Beschlusses des WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist
Gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Abkommens kann der WPA-Ausschuss über die infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Union erforderlichen Anpassungsmaßnahmen…
Erwägungsgrund 4 32018D1560BESCHLUSS (EU) 2018/1560 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme eines Beschlusses des WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist
Gemäß Artikel 77 des Abkommens kann der WPA-Ausschuss über alle infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Union erforderlichen Anpassungsmaßnahmen…