Erwägungsgrund 2 32017D1766Nach Artikel 67 Absatz 3 des Abkommens kann der WPA-Ausschuss über alle im Zusammenhang mit dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Union…
Erwägungsgrund 2 32018D1573BESCHLUSS (EU) 2018/1573 DES RATES vom 15. Oktober 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union zur Annahme eines Beschlusses des durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist
In Artikel 77 des Abkommens ist festgelegt, dass der WPA-Ausschuss über alle im Zusammenhang mit dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur Union erforderlichen…
Erwägungsgrund 4 32018D1560BESCHLUSS (EU) 2018/1560 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme eines Beschlusses des WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist
Gemäß Artikel 77 des Abkommens kann der WPA-Ausschuss über alle infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Union erforderlichen Anpassungsmaßnahmen…
Erwägungsgrund 4 32018D1573BESCHLUSS (EU) 2018/1573 DES RATES vom 15. Oktober 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union zur Annahme eines Beschlusses des durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist
In Artikel 77 des Abkommens ist festgelegt, dass der WPA-Ausschuss über Änderungsmaßnahmen beschließen kann, die infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur…
Erwägungsgrund 2 32018D1560BESCHLUSS (EU) 2018/1560 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme eines Beschlusses des WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist
Gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Abkommens kann der WPA-Ausschuss über die infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Union erforderlichen Anpassungsmaßnahmen…
Erwägungsgrund 4 32018D1561BESCHLUSS (EU) 2018/1561 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme eines Beschlusses des WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist
Gemäß Artikel 102 des Abkommens kann der WPA-Ausschuss über die infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Union erforderlichen Anpassungsmaßnahmen…