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Um die Einsetzung des in dem Abkommen vorgesehenen Gemischten Ausschusses zu ermöglichen, der der Union und den Vereinigten Staaten von Amerika ein Forum für den Austausch von Informationen über die ordnungsgemäße Umsetzung des Abkommens bieten wird, und um die Umsetzung harmonisierter Praktiken bei der Gruppenaufsicht durch die Aufsichtsbehörden in der Union zu gestatten, die nach dem geltenden einschlägigen Rechtsrahmen der Union in diesem Bereich schon heute möglich sind, sollten die Artikel 4 und 7 des Abkommens bis zum Abschluss der für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —
Mit Artikel 7 des Abkommens wird ein mit der Überwachung der Umsetzung des Abkommens betrauter Gemischter Ausschuss eingesetzt. Außerdem kann der Gemischte…
Gemäß Artikel 49 des Abkommens wurde ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, um u. a. die ordnungsgemäße Anwendung und Durchführung des Abkommens zu gewährleisten.…
Mit Artikel 12 des partnerschaftlichen Abkommens wird der mit der Überwachung der Durchführung des Abkommens betrauter Gemischter Ausschuss eingesetzt. Außerdem…
Die Artikel 4 und 7 des Abkommens werden nach Maßgabe der Artikel 9 und 10 des Abkommens bis zum Abschluss der für das Inkrafttreten des Abkommens…
Durch das Abkommen wurde ein Gemischter Ausschuss zur Überwachung der Anwendung des Abkommens eingesetzt. Darüber hinaus kann der Gemischte Ausschuss nach…
Nach Artikel 17 des Abkommens wird ein Gemeinsamer Ausschuss eingesetzt, um das ordnungsgemäße Funktionieren und die ordnungsgemäße Durchführung des Abkommens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.