Art. 4 32017D1792
Die Kommission vertritt die Union in dem mit Artikel 7 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss, nachdem sie die Meinung der Ratsarbeitsgruppe Finanzdienstleistungen eingeholt hat, und informiert die Ratsarbeitsgruppe zu gegebenem Anlass, mindestens jedoch jährlich, über den Fortschritt bei der Umsetzung des Abkommens.