Erwägungsgrund 4 32013D0263BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2013 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über Drogenausgangsstoffe (2013/263/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Abkommens unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32013D0671BESCHLUSS DES RATES vom 15. November 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Französischen Republik über die Anwendung der Rechtsvorschriften der Union über die Besteuerung von Zinserträgen und die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung auf die Gebietskörperschaft von Saint-Barthélemy (2013/671/EU)
Dieses Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Europäischen Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 6 32017D0479BESCHLUSS (EU) 2017/479 DES RATES vom 8. Dezember 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines späteren Abschlusses — im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32005D0599BESCHLUSS DES RATES vom 21. Juni 2005 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Gemeinschaft des Abkommens zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (2005/599/EG)
Das Abkommen zur Änderung des Abkommens von Cotonou sollte daher im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 2 32018D1153BESCHLUSS (EU) 2018/1153 DES RATES vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 6 32017D0047BESCHLUSS (EU) 2017/47 DES RATES vom 8. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich eines späteren Abschlusses — im Namen der Union unterzeichnet werden.