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Der Beschluss (EU) 2017/1792 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 erhält folgende Fassung: Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen sowie den Briefwechsel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Sprachenregelung im Namen der Union zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung des Abkommens findet zusammen mit der Unterzeichnung des Briefwechsels statt.“
Der folgende Artikel wird eingefügt: Das Abkommen wird in englischer Sprache unterzeichnet. Gemäß Unionsrecht wird das Abkommen von der Union zudem in bulgarischer, dänischer, deutscher, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst. Die Verbindlichkeit dieser zusätzlichen Sprachfassungen sollte im Wege eines diplomatischen Notenwechsels zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika festgestellt werden. Alle verbindlichen Fassungen sind gleichwertig.“
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