Erwägungsgrund 3 32017D0189Nach Artikel 83 Buchstabe e des Abkommens hat sich der Zoll-Unterausschuss eine Geschäftsordnung zu geben —
Erwägungsgrund 3 32015D0201BESCHLUSS (EU) 2015/201 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Nach Artikel 74 Absatz 3 Buchstabe e des Abkommens hat sich der Zollunterausschuss eine Geschäftsordnung zu geben —
Erwägungsgrund 4 32015D0201BESCHLUSS (EU) 2015/201 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Nach Artikel 74 Absatz 3 Buchstabe e des Abkommens soll sich der Zollunterausschuss eine Geschäftsordnung geben.
Erwägungsgrund 2 32017D0189Nach Artikel 83 des Abkommens hat der Zoll-Unterausschuss die Umsetzung und Verwaltung von Titel IV Kapitel 5 des Abkommens zu überwachen.
Erwägungsgrund 4 32015D0178BESCHLUSS (EU) 2015/178 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Nach Artikel 200 Absatz 3 Buchstabe e des Abkommens gibt sich der Zollunterausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32015D0178BESCHLUSS (EU) 2015/178 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Nach Artikel 200 Absatz 3 Buchstabe e des Abkommens gibt sich der Zollunterausschuss eine Geschäftsordnung —