Erwägungsgrund 2 32017D1913
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/2087 des Rates wurde das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (im Folgenden „Abkommen“) am 23. März 2017 vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet.