Beschluss (EU) 2017/1921 des Rates vom 16. Oktober 2017 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union im Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EU, der mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzt wurde, zur Aufstellung einer Liste von Schiedsrichtern zu vertreten ist
Gemäß Artikel 221 des Abkommens wird eine Liste von 15 Personen, die über Fachwissen oder Erfahrung auf den Gebieten Recht und internationaler Handel verfügen und die willens sind, als Schiedsrichter zu dienen, erstellt. Es ist erforderlich, die Streitbeilegungsbestimmungen des Abkommens durchzuführen.
Erwägungsgrund 2 32017D1921
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